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Alternativen

Krankentagegeld

Private Versicherung, die bei längerer Arbeitsunfähigkeit den Verdienstausfall ersetzt — sie endet jedoch meist genau dann, wenn Berufsunfähigkeit festgestellt wird.

Krankentagegeld ist eine private Krankenversicherung nach Tagessätzen. Sie zahlt für jeden Tag, an dem eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit vorliegt, einen vereinbarten Betrag — unabhängig davon, ob die Person noch in ihrem Beruf arbeiten könnte oder nicht. Maßgeblich ist allein, dass die zuletzt ausgeübte Tätigkeit vorübergehend gar nicht ausgeübt werden kann. Eine teilweise Arbeitsfähigkeit schließt den Anspruch in der Regel aus, weil die meisten Bedingungen von vollständiger Arbeitsunfähigkeit ausgehen.

Wer die Lücke wann spürt

Bei Angestellten in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Danach übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld, das aber deutlich unter dem bisherigen Nettoeinkommen liegen kann. Genau diese Differenz deckt ein Krankentagegeldtarif ab, der üblicherweise ab dem 43. Tag einsetzt.

Privat Krankenversicherte und Selbstständige stehen anders da. Für sie gibt es in der Regel kein gesetzliches Krankengeld, und bei Selbstständigen fehlt auch die Entgeltfortzahlung. Hier wird der Karenzzeitpunkt frei gewählt — verbreitet sind Staffelungen ab dem 15., 22. oder 43. Tag, bei Selbstständigen mit hohem Fixkostenblock teilweise deutlich früher. Je kürzer die Karenz, desto höher der Beitrag.

Die Höhe des Tagegeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen. Versicherer prüfen das bei Vertragsschluss und behalten sich vor, es im Leistungsfall erneut zu prüfen. Sinkt das Einkommen dauerhaft, kann der Tagessatz nachträglich herabgesetzt werden, weil eine Überversicherung vermieden werden soll.

Die Schnittstelle zur Berufsunfähigkeit

Der entscheidende Punkt für jeden, der beide Produkte betrachtet: Krankentagegeld endet in aller Regel mit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit. Nahezu alle Bedingungswerke enthalten eine Klausel, nach der das Versicherungsverhältnis endet oder die Leistung eingestellt wird, sobald Berufsunfähigkeit im Sinne der jeweiligen Definition festgestellt ist. Häufig knüpfen die Tarife dabei an einen Grad von 50 Prozent an, teilweise an eine Dauer, nach der die Arbeitsunfähigkeit in Berufsunfähigkeit umschlägt.

Daraus folgt eine Konstellation, die in der Praxis für Ärger sorgt. Der Krankentagegeldversicherer stellt die Zahlung ein, weil er Berufsunfähigkeit annimmt. Der Berufsunfähigkeitsversicherer lehnt zugleich ab, weil er sie noch nicht sieht — etwa weil die Sechs-Monats-Prognose nicht erfüllt sei. Beide Beurteilungen beruhen auf unterschiedlichen Bedingungen und unterschiedlichen Prüfmaßstäben, sie müssen deshalb nicht zusammenpassen. Wer in diese Lücke gerät, steht ohne laufende Zahlung da, während zwei Verfahren nebeneinander laufen.

Einige Tarife mildern das ab, indem sie eine Übergangsleistung über mehrere Monate nach Feststellung der Berufsunfähigkeit vorsehen. Solche Regelungen stehen im Bedingungswerk und unterscheiden sich stark.

Warum es die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ersetzt

Krankentagegeld ist seiner Natur nach eine Überbrückung, keine Absicherung der Erwerbsfähigkeit. Es setzt eine vollständige, vorübergehende Arbeitsunfähigkeit voraus und läuft nur, solange diese besteht. Wer dauerhaft nur noch halbtags arbeiten kann, bekommt daraus nichts, obwohl das Einkommen halbiert ist. Auch eine Umschulung in einen anderen Beruf beendet den Anspruch.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung setzt genau gegenteilig an: Sie zahlt bei dauerhafter Einschränkung ab 50 Prozent in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit, mit Prognose statt Momentaufnahme, und läuft bis zum vereinbarten Endalter. Beide Produkte greifen zeitlich ineinander und sind in ihrer Funktion nicht austauschbar.

Punkte, auf die Bedingungswerke geprüft werden

Regelmäßig relevant sind die Definition der Arbeitsunfähigkeit, der Umgang mit Teilarbeitsunfähigkeit, der genaue Beendigungstatbestand bei Berufsunfähigkeit und die Frage, ob eine Nachleistungsfrist vorgesehen ist. Ebenso, ob der Versicherer bei Berufswechsel oder Aufgabe der Tätigkeit ein Kündigungsrecht hat und wie die Nachprüfung des Einkommens geregelt ist.

Häufige Fragen

Kann Krankentagegeld eine Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzen?

Nein, die Produkte decken unterschiedliche Zeiträume und Zustände ab. Krankentagegeld überbrückt eine vorübergehende vollständige Arbeitsunfähigkeit und endet in der Regel, sobald Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Dauerhafte Einschränkungen oder teilweise Erwerbsfähigkeit fängt es nicht auf.

Was passiert, wenn der Krankentagegeldversicherer Berufsunfähigkeit annimmt, der BU-Versicherer aber nicht?

Dann entsteht eine Versorgungslücke, weil beide Verträge unterschiedliche Definitionen anwenden. Die Zahlung des einen endet, ohne dass die des anderen beginnt. Üblich ist, beide Verfahren parallel zu betreiben und die Beurteilungen der Versicherer gegeneinanderzuhalten.

Ab wann leistet ein Krankentagegeldtarif?

Das bestimmt die vereinbarte Karenzzeit. Angestellte wählen häufig den 43. Tag, weil davor Entgeltfortzahlung greift. Selbstständige setzen den Beginn oft früher an, weil bei ihnen weder Entgeltfortzahlung noch regelmäßig Krankengeld existiert.

Diese Begriffe hängen damit zusammen

Dieser Eintrag erklärt einen Fachbegriff allgemein. Ob und wie er in einem konkreten Vertrag gilt, hängt vom jeweiligen Bedingungswerk ab — eine individuelle Prüfung ersetzt er nicht.