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Vertrag

Anwartschaft

Ruhen des Vertrags bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit — der bei Abschluss gesicherte Gesundheitszustand bleibt für die spätere Fortführung erhalten.

Arbeitslosigkeit, Elternzeit, ein schlecht laufendes erstes Geschäftsjahr: Es gibt Phasen, in denen der BU-Beitrag zur Belastung wird. Die Kündigung ist dann die naheliegende, aber teuerste Reaktion — denn mit ihr geht auch das Ergebnis der damaligen Gesundheitsprüfung verloren. Die Anwartschaft ist der Weg, den Vertrag in einen Ruhezustand zu versetzen, statt ihn zu beenden.

Was die Anwartschaft bewirkt

Während der Anwartschaft ruht der Vertrag. Der Beitrag entfällt ganz oder wird auf einen geringen Betrag reduziert. Entscheidend ist, was erhalten bleibt: das Recht, den Vertrag später zu den ursprünglichen Konditionen und ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in Kraft zu setzen. Erkrankungen, die während der Anwartschaft auftreten, stehen der Wiederinkraftsetzung nicht entgegen.

Damit unterscheidet sich die Anwartschaft grundlegend von der Kündigung. Wer kündigt und sich Jahre später neu versichern will, durchläuft die Gesundheitsprüfung erneut — mit dem Gesundheitszustand und dem Eintrittsalter von dann, nicht von damals. Bei zwischenzeitlich aufgetretenen Erkrankungen kann das Zuschläge, Ausschlüsse oder eine Ablehnung bedeuten.

Kleine und große Anwartschaft

Die beiden Varianten unterscheiden sich darin, ob während der Ruhephase Versicherungsschutz besteht.

Bei der kleinen Anwartschaft ruht der Leistungsschutz. Tritt während dieser Zeit eine Berufsunfähigkeit ein, besteht kein Anspruch. Erhalten bleibt allein das Recht auf spätere Wiederinkraftsetzung ohne Gesundheitsprüfung. Der Beitrag ist entsprechend niedrig, häufig nur ein symbolischer Verwaltungsbeitrag oder gar keiner.

Bei der großen Anwartschaft besteht der Leistungsschutz fort: Wird der Versicherte in der Ruhephase berufsunfähig, entsteht ein Anspruch auf die vereinbarte Rente. Dafür ist ein Risikobeitrag zu zahlen, der spürbar unter dem regulären Beitrag liegt, aber deutlich über dem der kleinen Variante.

Welche Variante sinnvoll ist, hängt vom Anlass und von der Lage ab. Wer für einige Monate eine Finanzierungslücke überbrückt und in dieser Zeit nicht ohne Absicherung sein will, wählt eher die große Anwartschaft. Wer den Beitrag vollständig aussetzen muss, greift zur kleinen — nimmt dafür aber eine Schutzlücke in Kauf.

Abgrenzung zu Beitragsfreistellung und Stundung

Die drei Instrumente werden häufig verwechselt, wirken aber unterschiedlich.

Die Beitragsfreistellung beendet die Beitragszahlung dauerhaft und setzt im Gegenzug die versicherte Rente auf einen niedrigeren Betrag herab, der sich aus dem bis dahin gebildeten Wert ergibt. Bei einer reinen Risiko-BU ohne Kapitalbildung fällt dieser Betrag sehr gering aus oder es kommt gar keine nennenswerte Rente zustande. Der Vertrag läuft weiter, aber mit stark reduziertem Schutz — und ein Zurück zur ursprünglichen Rentenhöhe ist regelmäßig nur mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich.

Die Stundung verschiebt lediglich die Fälligkeit der Beiträge. Der Vertrag läuft unverändert mit vollem Schutz weiter, die gestundeten Beträge werden später nachgezahlt. Das ist der mildeste Eingriff, eignet sich aber nur für kurze Engpässe von wenigen Monaten.

Die Anwartschaft liegt dazwischen: Sie ist auf längere Phasen angelegt, bewahrt den Gesundheitszustand und stellt die spätere Rückkehr zur vollen Rentenhöhe sicher — je nach Variante mit oder ohne Schutz in der Zwischenzeit.

Praktische Punkte

Ob und wie lange eine Anwartschaft möglich ist, regeln die Versicherungsbedingungen. Verbreitet sind Höchstdauern zwischen zwei und fünf Jahren, teils gebunden an bestimmte Anlässe wie Arbeitslosigkeit, Elternzeit oder Ausbildung. Manche Tarife verlangen einen Antrag vor Eintritt des Engpasses; rückwirkend lässt sich eine Anwartschaft in der Regel nicht vereinbaren.

Einige weitere Aspekte gehören in die Prüfung:

  • Ob Dynamiken während der Anwartschaft ausgesetzt werden und ob sie danach automatisch wieder anlaufen
  • Ob die Nachversicherungsgarantie in der Ruhephase ruht oder erhalten bleibt
  • Ob nach Ende der Anwartschaft eine Frist für die Wiederinkraftsetzung gilt, nach deren Ablauf der Anspruch auf Fortführung entfällt
  • Ob die Versicherungsdauer unverändert weiterläuft oder sich verschiebt

Die Wiederinkraftsetzung erfolgt üblicherweise auf Antrag zum nächsten Beitragstermin. Der Beitrag entspricht dann wieder dem ursprünglich vereinbarten, gegebenenfalls angepasst um zwischenzeitliche Änderungen der Überschussbeteiligung.

Wann die Anwartschaft der richtige Weg ist

Sinnvoll ist sie überall dort, wo die Zahlungsunfähigkeit absehbar vorübergehend ist und der Vertrag gute Konditionen enthält — etwa weil er früh abgeschlossen wurde, ohne Zuschläge oder Ausschlüsse zustande kam oder ein Endalter bietet, das heute nicht mehr angeboten würde. Der Wert eines solchen Vertrags liegt weniger im Beitrag als in seiner Historie. Eine Kündigung vernichtet genau diesen Wert unwiederbringlich; die Anwartschaft konserviert ihn.

Häufige Fragen

Bin ich während einer Anwartschaft versichert?

Das hängt von der Variante ab. Bei der großen Anwartschaft besteht der Leistungsschutz gegen einen reduzierten Risikobeitrag fort. Bei der kleinen Anwartschaft ruht der Schutz vollständig; erhalten bleibt nur das Recht, den Vertrag später ohne erneute Gesundheitsprüfung fortzuführen.

Worin unterscheiden sich Anwartschaft und Beitragsfreistellung?

Die Beitragsfreistellung setzt die Rente dauerhaft auf einen sehr niedrigen Betrag herab, der sich aus dem gebildeten Wert ergibt — bei einer reinen Risiko-BU bleibt davon meist kaum etwas übrig. Die Anwartschaft dagegen lässt den Vertrag mit der ursprünglich vereinbarten Rentenhöhe ruhen und erlaubt die spätere Rückkehr ohne Gesundheitsprüfung. Für vorübergehende Engpässe ist sie deshalb in aller Regel die schonendere Lösung.

Wie lange kann ein Vertrag in Anwartschaft bleiben?

Die Höchstdauer ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen; verbreitet sind zwei bis fünf Jahre, teils gebunden an bestimmte Anlässe. Häufig ist der Antrag vor Beginn des Engpasses zu stellen, weil eine rückwirkende Vereinbarung nicht vorgesehen ist. Nach Ablauf der Anwartschaft gilt für die Wiederinkraftsetzung meist eine Frist, deren Versäumnis den Anspruch auf Fortführung kosten kann.

Diese Begriffe hängen damit zusammen

Dieser Eintrag erklärt einen Fachbegriff allgemein. Ob und wie er in einem konkreten Vertrag gilt, hängt vom jeweiligen Bedingungswerk ab — eine individuelle Prüfung ersetzt er nicht.